Fortgeschrittene Fäulnis an einem alten Holzfenster

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Ihre Fenster sehen so aus? Ihr Vermieter hat eine energetische Sanierung der Fenster angekündigt? Dann ist Vorsicht geboten. Häufig wird eine energetische Sanierung der Fenster so vorgenommen, dass die maroden alten Fenster einfach ausgetauscht und die Kosten – erstmal zu Recht – auf die Mieter umgelegt. Grundsätzlich ist eine energetische Sanierung der Fenster zu begrüßen, da sie für eine Energieeinsparung sorgt. So senken Sie die Heizkosten und schonen die Umwelt.

Dabei wird aber leider häufig „vergessen“ die ersparte Instandhaltung in Abzug zu bringen oder sie wird zu niedrig angesetzt. Das sind die Kosten, die der Vermieter oder Eigentümer hätte aufbringen müssen, um die alten Fenster in einen funktionstüchtigen Zustand zu versetzen. Also die übliche Instandhaltung, die bei Abnutzung auszuführen ist.

Bei einer energetischen Sanierung sind also die Kosten, die der Eigentümer für Instandhaltung hätte aufbringen müssen, und die er sich durch die Sanierung spart, von dem umlagefähigen Betrag abzuziehen. Das kann z.B . so aussehen: 1 neues Fenster kostet € 1.000,- inkl Einbau. Abzug für Instandhaltung 15 %. Umlagefähige Kosten folglich € 850,-. Davon sind die – ab 2019 leider nur leicht reduzierten – 8 % jährlich vom Mieter zu tragen, also € 68,- pro Jahr, € 5,67 pro Monat.

Wenn die Fenster so aussehen wie auf den Bildern – dabei handelt es sich um Fenster in von mir begutachteten Wohnungen – sind z.B. 15 % Instandhaltung zu niedrig. Hier könnten es 50 oder sogar 100 % sein, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist und das Fenster ohnehin ausgetauscht werden muss.

Prüfen Sie daher eine Modernisierungsankündigung genau.

Ihr Götz Autenrieth

Wenn Sie mehr über das Thema energetische Sanierung erfahren möchten, habe ich hier eine Zusammenstellungen meiner bisherigen Artikel für Sie zusammengestellt.

2 Kommentare zu “Fenster – wieder eine energetische Sanierung

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