AGB

Der Stundensatz von € 69,- gilt für Beratungen und Besichtigungen, z.B. über Energieeinsparung, Feststellung/Gutachten zu Schimmelbefall, Gutachten und Schadenseinschätzungen.

Für die Prüfung einer Nebenkostenabrechnung einer Wohnung werden EUR 69,00 inkl. MwSt. berechnet, die bei der Übergabe der Unterlagen an den Auftragnehmer zahlbar und fällig sind. Bei Beauftragung per Post oder online erhält der Auftraggeber nach Eingang der Unterlagen beim Auftragnehmer eine Rechnung. Nach Eingang des Betrages erstellt der Auftragnehmer die Auswertung in der Regel innerhalb 14 Tagen.

Sind Fehler in der Abrechnung vorhanden werden diese im Auswertungsschreiben benannt.

Das für die Prüfung geschuldete Entgelt ist auch zur Zahlung fällig, wenn die Auswertung dazu führt, dass die Betriebskosten ordnungsgemäß abgerechnet worden sind oder die Abrechnung nur geringe Fehler enthält, deren Durchsetzung durch den Auftraggeber (Mieter) zu keinem oder nur zu einem geringen wirtschaftlichen Erfolg führen wird.

Abrechnungen und Belege (bei Belegeinsichten) werden u.a. auf die korrekte Verteilung, angemessene Höhe, Umlagefähigkeit und stichprobenartig auf ihre rechnerische Richtigkeit geprüft.

Für gewerbliche Kunden gilt ausdrücklich als vereinbart, dass die Preise nach Vereinbarung nach oben abweichen können, da die Prüfungen und Untersuchungen hier oft umfangreicher und komplexer sind.

Haftung

Der Sachverständige Götz Autenrieth garantiert nicht die Durchsetzbarkeit der Forderung des sich aus der Prüfung einer Betriebskosten-Abrechnung evtl. ergebenden Differenzbetrages und steht nur für die Richtigkeit der Prüfung ein. Eine rechtliche Beurteilung des Sachverhalts und eine Durchsetzung der Kundenforderung gegenüber dem Hauseigentümer oder -verwalter ist ggf. durch einen Rechtsanwalt durchzuführen.

Stellungnahmen zu Schäden/Defekten an Wohnungen und Gebäuden werden nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt.

Der Sachverständige erteilt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes und keine Steuerberatung.

Der Sachverständige haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt, dies gilt nicht bei Verschulden gesetzlicher Vertreter und leitender Angestellter oder schwerwiegendem Organisationsverschulden.

Die Haftung von Folgeschäden ist ausgeschlossen und im Übrigen ist die Haftung auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.

Allgemeines

Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufs­- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen davon nicht berührt.

Für alle Streitigkeiten aus geschäftlichen Beziehungen mit uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, der ein öffentlich rechtliches Sondervermögen verwaltet, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort ausschließlich Berlin. Dies gilt auch für Wechsel­ und Scheckansprüche aus der Geschäftsverbindung, ohne Rücksicht auf den Zahlungsort.